Allgemeine Geschäftsbedingungen / Allgemeine Vertragsbedingungen
§1 Vertrag
Die Ostsee-Service-Boltenhagen GmbH ist der Vermittler der Vermietungsleistung. Die Vermietung erfolgt im fremden Namen und für fremde Rechnung. Vermieter ist der jeweilige Eigentümer der Wohnung. Mit diesem kommt der Mietvertrag unmittelbar zustande. Die Buchung kann mündlich oder schriftlich erfolgen und wird anschließend in Textform (per Email oder Post) von der Ostsee-Service-Boltenhagen GmbH bestätigt. Mit der Bestätigung der Buchung durch die Ostsee-Service-Boltenhagen GmbH kommt der Vertrag zustande. Für die Erfüllung der Vermieterpflichten haftet ausschließlich der Eigentümer, nicht die Ostsee-Service-Boltenhagen GmbH als Vermittlerin. Buchungen für Montage- und Handwerkerfirmen sind grundsätzlich nicht gestattet. Eine eigenständige Onlinebuchung durch solche Firmen ist untersagt. Da es sich bei den von uns angebotenen Objekten um reine Ferienunterkünfte handelt und nicht um Unterkünfte für Montagearbeiter, Bauarbeiter und ähnliche Berufszweige, bedarf eine eventuelle Unterbringung zwingend einer vorherigen Absprache mit der Ostsee-Service-Boltenhagen GmbH. Wir als Vermittlung schauen dann nach Rücksprache mit den Eigentümern, ob und wo eine Unterbringung für die gewünschte Zeit möglich wäre.
Ergänzung in § 1 Vertrag:
Maßgeblich für das Vertragsverhältnis sind die zum Zeitpunkt der ursprünglichen Buchung gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Nachträgliche Änderungen, Ergänzungen oder Bestätigungen der Buchung, insbesondere durch automatisch generierte Buchungsbestätigungen oder sonstige Mitteilungen, führen nicht automatisch zur Einbeziehung einer neueren Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
§2 Hausordnung
Die jeweilige Hausordnung der gebuchten Unterkunft ist Bestandteil des Mietvertrages und wird dem Gast mit der Buchungsbestätigung zur Verfügung gestellt. Der Gast verpflichtet sich, die Hausordnung einzuhalten. Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen kann der Vermieter den Vertrag fristlos kündigen; ein Anspruch auf (anteilige) Erstattung des Mietpreises besteht in diesem Fall nicht.
§3 Anmeldung/ Buchung
Die vertraglich vereinbarte Anzahl der Personen ist bindend. Änderungen sind dem o.a. Vermittler umgehend schriftlich oder im Büro vor Ort mitzuteilen und bedürfen der Zustimmung der Ostsee-Service-Boltenhagen GmbH. Bei Überbelegung behalten wir uns das Recht vor, unangemeldete Personen abzuweisen sowie die zusätzlichen Personen je nach Mietpreis zzgl. eventueller Nebenkosten nachzuberechnen.
§4 Schlüsselübergabe/ Check-In
Die Schlüsselübergabe erfolgt im Servicebüro der Ostsee-Service-Boltenhagen GmbH im Weidenstieg 3, 23946 Boltenhagen. Mit Entgegennahme der Schlüssel gilt die Unterkunft als ordnungsgemäß übergeben. Ein gesondertes, zu unterzeichnendes Übergabeprotokoll ist nicht erforderlich. Der Mieter ist verpflichtet, die Unterkunft unverzüglich nach Anreise zu prüfen und etwaige Mängel oder Beanstandungen (einschließlich des Reinigungszustandes) unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden nach Anreise, dem Vermittler anzuzeigen. Unterbleibt eine rechtzeitige Mängelanzeige, können Minderungs- oder Schadensersatzansprüche ausgeschlossen sein, sofern die unterlassene Anzeige ursächlich war. Sowohl bei einer rechtzeitigen als auch bei einer verspäteten Mängelanzeige behalten wir uns das Recht vor, selbst zu entscheiden, den Mangel zu beheben, oder den Mieter in einem Ersatzobjekt mit ähnlicher Preisklasse und Qualität unterbringen. Bei einer vorzeitigen Abreise ohne unsere Zustimmung geschieht dies auf eigene Kosten und eigenes Risiko. Der Vertrag kann nicht gekündigt werden, wenn der Ostsee-Service-Boltenhagen GmbH nicht ermöglicht wird, einen Mangel zu beseitigen oder den Umzug in ein Ersatzferienobjekt anzubieten.
§4a Schlüsselrückgabe/ Check-Out
Die Schlüsselrückgabe für alle Objekte erfolgt ausschließlich über den Briefkasten unseres Büros in Boltenhagen, Weidenstieg 3. Die Unterkunft ist am gebuchten Abreisetag spätestens bis 10:00 Uhr zu verlassen. Die Schlüssel sind anschließend unverzüglich und auf direktem Wege in den Briefkasten einzuwerfen. Bei Nichteinhaltung behalten wir uns vor, eine Gebühr zu erheben, da hierdurch der reguläre Ablauf erheblich beeinträchtigt wird.
§5 Pandemie-Schutzmaßnahmen
Bitte informieren Sie sich vor Anreise eigenständig über eventuell geltende behördliche Vorgaben oder Auflagen am Reiseziel. Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt der Anreise gültigen Regelungen.
§6 Zusatzleistungen
Auf Wunsch des Mieters können zusätzliche Bettwäsche, Handtücher, Kinderreisebetten (ohne Inhalt), Hochstühle und Gästebetten – sofern diese nicht inklusive zum Objekt angeboten werden - gesondert angemietet werden. Dazu bedarf es einer Anmeldung bzw. einer Erklärung des Mieters bis spätestens eine Woche vor Anreise. Für alle Unterkünfte erfolgt ein Wäschewechsel nur auf Wunsch und ist kostenpflichtig.
§7 Garten- und Parkplatznutzung
Es ist nicht erlaubt, auf dem Grundstück sowie Garten seine Zelte und Wohnwagen aufzustellen. Ihr Fahrzeug darf nur auf der dafür gekennzeichneten Fläche geparkt werden. Bei Fragen kontaktieren Sie gern das Servicebüro.
§8 Haustiere
Das Mitbringen von Haustieren ist nur in die dafür zugelassenen Mietobjekte gestattet. Der Tierhalter ist verpflichtet, das Tier so zu beaufsichtigen, dass das Mietobjekt nicht beschmutzt oder beschädigt wird. Haustiere sind gebührenpflichtig und beim Vermittler anzumelden! Die im Vertrag aufgeführte Anzahl darf nicht überschritten werden. Schäden oder ein Reinigungsmehraufwand stellt die Ostsee-Service-Boltenhagen GmbH in Rechnung.
§9 Umgang mit der Mietsache
Reinigung
Für die Endreinigung des Objektes ist der Vermieter verantwortlich. Nicht enthalten sind in dieser Reinigungspauschale die Kosten zur Beseitigung grober, das normale Maß übersteigende, Verunreinigungen. Zum Beispiel: liegengebliebener Abwasch, die Reinigung des Backofens, des Kochherdes u.ä. Während des Aufenthaltes ist jeder Mieter verpflichtet, das Ferienhaus bzw. die Ferienwohnung selbst sauber zu halten und am Abreisetag besenrein zu übergeben. Die Endreinigung wird ausschließlich durch eigenes Personal oder eine von der Ostsee-Service-Boltenhagen GmbH beauftragte Firma durchgeführt. Leichte Arbeiten wie abwaschen, Betten abziehen, Decken falten, Mülleimer leeren und den Müllsack in den dafür vorgesehenen Behälter zu werfen, gehören jedoch zu den Pflichten des Mieters. Steht ein Grill im gebuchten Objekt zur Verfügung, ist dieser nach Gebrauch vom Gast selbstständig wieder gründlich zu reinigen.
Pflege / Meldung von Mängeln
Es müssen alle Gegenstände, welche während des Aufenthaltes beschädigt wurden, finanziell ersetzt werden. Der Mieter hat das Mietobjekt pfleglich zu behandeln und ist für alles, was zum Mietobjekt gehört, verantwortlich. Etwaige Beanstandungen des Mietobjektes (einschließlich Reinigungszustand) sind unverzüglich zu melden im Büro, damit in angemessener Frist Abhilfe geschaffen werden kann. Andernfalls wird davon ausgegangen, dass Sie das Mietobjekt in voller Zufriedenheit vorgefunden haben. Unterbleibt eine Mangelanzeige schuldhaft, können Minderungs- oder Schadensersatzansprüche ausgeschlossen sein, soweit die unterlassene Anzeige ursächlich dafür war, dass eine Abhilfe nicht möglich war. Beanstandungen, die nicht innerhalb der in §4 genannten Frist angezeigt werden, können später grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt werden.
Nichtraucher/ Raucher
Nichtraucherwohnungen sind als solche gekennzeichnet. Der Mieter verpflichtet sich, in der Wohnung NICHT zu rauchen, das gilt auch für weitere Mitmieter und Besucher. Raucht der Mieter auf Balkon oder Terrasse, hat er Sorge zu tragen, dass währenddessen die Räumlichkeiten geschlossen sind, dass der Rauch nicht ins Objekt zieht. Sollte dagegen verstoßen werden, behält sich die Ostsee-Service-Boltenhagen GmbH vor, den erheblichen Reinigungsmehraufwand für die Wiederherstellung eines angenehmen Nichtraucherklimas in Rechnung zu stellen.
PKW-Stellplatz
Zu jedem Objekt gehört 1 fest zugeordneter PKW-Außenstellplatz oder 1 Tiefgaragenstellplatz (teilweise gegen Gebühr und objektabhängig). Sollte Ihr Fahrzeug nicht auf den Parkplatz passen, besteht kein Anspruch auf eine Ausweichmöglichkeit. Der Vermieter ist nicht in der Pflicht, einen Ersatz-Parkplatz zu stellen. Garagen und Kfz-Stellplätze benutzt der Mieter auf eigene Gefahr. Der Eigentümer übernimmt bei Beschädigung durch Dritte keine Haftung, ansonsten haftet er lediglich im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Haftung privater Sachen
Der Eigentümer/Vermieter haftet nicht für vom Mieter eingebrachte Sachen, es sei denn, der Schaden beruht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Eigentümers/Vermieters.
Zugang zum Objekt
Dem Vermieter oder seinem Beauftragten ist grundsätzlich bei Gefahr oder zur Schadensvermeidung, dringenden Reparaturen, Wartungs- oder Ablesetätigkeit, Balkonpflanzen- oder Grünpflanzenpflege der Zutritt zur Wohnung zu gewähren.
Untervermietung
Die Untervermietung ist grundsätzlich untersagt.
Schlüsselverlust und Schlüsseldienst
Bei Verlust eines Schlüssels ist der Mieter verpflichtet, die hierdurch entstehenden Kosten zu tragen. Hierfür wird zunächst ein Betrag in Höhe von 60,00 € erhoben. Dem Mieter bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Weitergehende Kosten, insbesondere für den Austausch einer Schließanlage oder die Beauftragung eines Schlüsseldienstes, werden gesondert berechnet.
§10 Kurtaxe
Der Vermittler ist verpflichtet, die gemäß Gemeindesatzung (ab 16 Jahre) erhobene Kurtaxe, vom Gast einzuziehen. Diese wird direkt in Ihrer Buchungsbestätigung mit berechnet. Liegt ein Schwerbehindertenausweis (ggf. mit einem „B“ hinterlegt) vor, melden Sie dies bitte rechtzeitig, sodass wir die Berechnung entsprechend anpassen können. Für die Gastdatenerfassung – sofern bei Onlinebuchung noch nicht ausgefüllt - erhalten Sie einen Link.
§11 Zahlung
Innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt des Mietvertrages/ Buchungsbestätigung werden 25% des Gesamtpreises fällig. Der Restbetrag muss bis spätestens 28 Tage vor Reiseantritt bei der Ostsee-Service-Boltenhagen GmbH eingegangen sein. Bei Buchungen innerhalb von 42 Tagen vor Reiseantritt ist der Gesamtbetrag sofort fällig. Die Zahlung erfolgt ausschließlich per Überweisung. Bei nicht fristgerechtem Zahlungseingang ist die Ostsee-Service-Boltenhagen GmbH berechtigt, nach erfolgloser Zahlungserinnerung vom Vertrag zurückzutreten und die Buchung zu stornieren. Weitergehende Ansprüche bleiben hiervon unberührt.
§ 12 Rücktritt / Stornierung durch den Mieter
Der Mieter kann jederzeit vor Reisebeginn schriftlich vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich für den Zeitpunkt des Rücktritts ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei der Ostsee-Service-Boltenhagen GmbH. Im Falle des Rücktritts ist die Ostsee-Service-Boltenhagen GmbH berechtigt, Ersatz des ihr entstandenen Schadens zu verlangen. Dieser bemisst sich nach dem vereinbarten Mietpreis abzüglich des Wertes der ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was durch eine anderweitige Vermietung der Unterkunft erzielt wird. Als Orientierung für die Schadenberechnung gelten folgende Pauschalen:
- bis 30 Tage vor Reiseantritt: kostenfrei
- ab 29 Tage vor Reiseantritt bis Reisebeginn: 100 % des Mietpreises, abzüglich ersparter Aufwendungen und anderweitiger Vermietung.
Bei Buchungen innerhalb von 29 Tagen vor Reiseantritt, bei Nichtanreise sowie bei Stornierung nach Reisebeginn kann bis zu 100 % des Mietpreises verlangt werden, soweit die Unterkunft nicht anderweitig vermietet werden konnte. Umbuchungen gelten als Rücktritt vom bestehenden Vertrag und gleichzeitige Neubuchung; es finden die vorstehenden Regelungen entsprechende Anwendung. Dem Mieter bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass der Ostsee-Service-Boltenhagen GmbH kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden
ist. Nicht genutzte Zusatzleistungen (z. B. gebuchte Handtuchsets, Abholservice oder Kurtaxe) werden, sofern nicht bereits in Anspruch genommen, gemäß Buchungsbestätigung erstattet. Bei vorzeitiger Abreise besteht kein Anspruch auf eine Mietpreiserstattung. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird empfohlen.
§13 Vertragsänderungen
Änderungen des Mietvertrages sind nur wirksam, wenn sie zwischen den Parteien schriftlich vereinbart sind. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
§14 Unwirksamkeit
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
§15 Höhere Gewalt
Wird die Erfüllung des Mietvertrages in Folge von höherer Gewalt (Naturkatastrophen, Krieg, innere Unruhe) unmittelbar und konkret erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so ist der Vermieter berechtigt, vom Mietvertrag zurückzutreten.
§16 Reklamationen
Reklamationen oder Beanstandungen sind unverzüglich, möglichst während des Aufenthaltes, gegenüber der Ostsee-Service-Boltenhagen GmbH anzuzeigen, damit Abhilfe geschaffen werden kann. Unterbleibt eine rechtzeitige Anzeige schuldhaft, können Minderungs- oder Schadensersatzansprüche ausgeschlossen sein, soweit die unterlassene Anzeige ursächlich dafür war, dass eine Abhilfe nicht möglich war. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
§17 Vertragsgebühr
Die Ostsee-Service-Boltenhagen GmbH erhebt eine Vertragsgebühr in Höhe von 39,00 Euro. Die Vertragsgebühr ist ein fester Bestandteil der Buchungsbestätigung.
Stand 02/2026
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